Die Vergabe von kyu- und dan-Graden
erfolgt aufgrund von Verleihung oder Anerkennung, im Regelfall jedoch
durch Prüfung. Die Prüfungen haben in einem zweckentsprechenden würdigen
Rahmen stattzufinden.
Prüfungen zur Erlangung von
Graduierungen vom 8. kyu-Grad bis zum 5. dan-Grad im Judo werden in der
Bundesrepublik Deutschland vom Deutschen Judo Bund (DJB) und von den
Landesverbänden des DJB organisiert und durchgeführt. Bei den Prüfungen
sind technische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse nachzuweisen.
Es wird grundsätzlich mit der Prüfung zum 8. kyu
begonnen. Das Überspringen von kyu- und dan-Graden ist nicht zulässig.
Die Bestimmungen für Prüfungen ergeben sich aus
der Grundsatzordnung für kyu- und dan-Grade des DJB in der jeweils
gültigen Fassung sowie den Ausführungsbestimmungen des NWJV.
Die Prüfungsinhalte sind in der Prüfungsordnung
verbindlich festgelegt.