Bei verlinktem Handzettel
Soweit auf dieser Seite ein Handzettel zum
Download hinterlegt ist, bitte diesen ausdrucken und die
vollständig ausgefüllte schriftliche Anmeldung mit
Unterschrift (bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten)
bei der Judoabteilung abgeben. Eine Meldung per E-Mail ist
nur vorläufig und ohne den abgegebenen Anmeldeabschnitt
ungültig. Der interne Meldeschluss (s. Handzettel) ist zu
beachten. Geht eine Meldung nach dem internen Meldeschluss ein, kann
die Teilnahme aus diesem Grund verweigert oder das Meldegeld dem
Starter auferlegt werden.
Ohne verlinkten Handzettel
Ist kein Handzettel auf dieser Seite
hinterlegt, genügt eine Anmeldung per E-Mail. Sofern bis zum Tag vor
dem offiziellen Meldeschluss (s. Ausschreibung) keine Antwort
eingegangen ist, unbedingt bei der Judoabteilung nachfragen, ob die
Meldung erfolgt. Der interne Meldeschluss von einer Woche (vor dem
offiziellen Meldeschluss) ist zu beachten. Geht eine Meldung nach
dem internen Meldeschluss ein, kann die Teilnahme aus diesem Grund
verweigert oder das Meldegeld dem Starter auferlegt werden.